Klassen

Wir bilden in verschiedenen Führerschein Klassen aus.

Klasse B Beinhaltet AM, L

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhängerregelung: Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzuegkombination max 3500 kg beträgt.  

ab 17 / 18 Jahre

Bei der Ausbildung fallen Übungsfahrten und 12 Sonderfahrten an: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten.
Der theoretische Unterricht umfasst insgesamt 14 Unterrichtsstunden. 
Klasse BE nur mit Klasse B

KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg.

ab 18 Jahre

Keine Theorie Prüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein.
Klasse B96 KFZ der Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, zulässiges Gesamtgewicht über 3500 kg, aber max. 4250 kg.

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Klasse AM (Roller) Zweirädrige und Dreirädrige Kleinkrafträder mit Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von max 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor und einer max. Leistung von 4 kW bei Elektromotoren bzw Dieselmotoren.
Bei Vierrädrigen Leicht-Kfz zusätzlich eine Leermasse von max. 350 kg.

ab 15 Jahre
Klasse A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

ab 16 Jahre
Klasse A2 Beinhaltet AM, A1

Krafträder mit einer maximalen Leistung von 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

ab 18 Jahre

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am „Begleitetes Fahren ab 17“ erfüllt werden:

Mindestalter für die Teilnahme ist 17 Jahre

Zustimmung der Erziehungsberechtigten:
– zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
– zu den Begleitpersonen

Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind.

Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
– hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme  gestellt werden
– Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich

Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

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