Wir bilden in verschiedenen Führerschein Klassen aus.
Klasse B | ✓ Beinhaltet AM, L ✓ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz. ✓ Anhängerregelung: Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzuegkombination max 3500 kg beträgt. ✦ ab 17 / 18 Jahre ✎ Bei der Ausbildung fallen Übungsfahrten und 12 Sonderfahrten an: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten. ✎ Der theoretische Unterricht umfasst insgesamt 14 Unterrichtsstunden. |
Klasse BE | ✓ nur mit Klasse B ✓ KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg. ✦ ab 18 Jahre ✎ Keine Theorie Prüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein. |
Klasse B96 | ✓ KFZ der Klasse B mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, zulässiges Gesamtgewicht über 3500 kg, aber max. 4250 kg. ✎ Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
Klasse AM (Roller) | ✓ Zweirädrige und Dreirädrige Kleinkrafträder mit Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von max 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor und einer max. Leistung von 4 kW bei Elektromotoren bzw Dieselmotoren. ✓ Bei Vierrädrigen Leicht-Kfz zusätzlich eine Leermasse von max. 350 kg. ✦ ab 15 Jahre |
Klasse A1 | ✓ Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. ✦ ab 16 Jahre |
Klasse A2 | ✓ Beinhaltet AM, A1 ✓ Krafträder mit einer maximalen Leistung von 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg ✦ ab 18 Jahre ✎ Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. |
Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am „Begleitetes Fahren ab 17“ erfüllt werden:
✓ Mindestalter für die Teilnahme ist 17 Jahre
✓ Zustimmung der Erziehungsberechtigten:
– zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
– zu den Begleitpersonen
✓ Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind.
✓ Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
– hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme gestellt werden
– Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich
✓ Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.